Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vereinbarung zwischen der Fahrschuel Fabian und Fahrschüler/in
Diese Vereinbarung wird mit der Visumsbestätigung am Anfang der ersten Lektion am Ende dieser AGB als einverstanden erklärt!
Vereinbarte Fahrlektionen
Dauer: 50 Minuten inkl. Instruktionen, Schlussbesprechung und Terminvereinbarung.
Verspätungen: Seitens Fahrschüler/in: zu Lasten des Schülers, seitens Fahrlehrer: werden nachgeholt oder nicht verrechnet. Beide Parteien verpflichten sich, bis 15 Min. nach dem vereinbarten Termin zu warten.
Versäumnis: Versäumte Fahrlektionen werden vollumfänglich verrechnet!
Absagen: Weniger als 24 Std. vor Lektionsbeginn = 50% der Zeit wird verrechnet! Weniger als 12 Std. vor Lektionsbeginn = 100% der Zeit wird verrechnet!
Abmeldung: Montag – Sonntag bis 18.00h per Telefon, WhatsApp, Signal, Telegram oder SMS.
Bekleidung/Schuhe: Die Fahrschüler/innen sind verpflichtet, an den Lektionen geeignete Schuhe (wird am ersten Tag instruiert) zu tragen (keine Arbeitsschuhe, Flip-Flops, High-Heels, Bergschuhe, usw.). Bei ungeeigneter Bekleidung behält sich der Fahrlehrer das Recht vor, die Lektion auf Kosten des Schülers abzusagen!
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit besteht (Verdacht auf Alkohol oder Drogenkonsum, Konzentrationsprobleme, Krankheit, Müdigkeit oder Medikamente) wird die Lektion abgebrochen und vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Zahlungsmodalitäten
Bezahlung: Die Lektion wird vor der Lektion abgerechnet (Bar oder Twint).
Abonnements: Werden im Voraus beglichen. Vor Antritt der Führerprüfung müssen alle offenen Beträge beglichen sein!
Versicherung / Administration / Übertretungsanzeigen
Der Fahrschüler ist für eventuelle Schäden an Fahrzeugen, die während dem Fahrunterricht und der amtlichen Führerprüfung entstehen, versichert (Haftpflicht-, Vollkasko- und Unfallversicherung). Zu Beginn der Ausbildung entsteht für den Fahrschüler ein einmaliger Kostenbeitrag von CHF 120.-. Darin enthalten sind die Versicherung und ein Administrationsbeitrag. Übertretungsanzeigen sowie absichtlich herbeigeführte Schäden gehen vollumfänglich zu Lasten des Schülers.
Lektionsgestaltung / Prüfungstermin
Die Fahrschüler werden möglichst effizient als zukünftige, selbstständige Verkehrsteilnehmer vorbereitet. Die Lektionsgestaltung basiert auf den Fähigkeiten und der Erfahrung des Fahrschülers. Die Lektionen werden transparent dokumentiert und können jederzeit eingefordert werden. Die Lernziele werden zu Beginn der Lektion erklärt und bei der Schlussbesprechung gemeinsam reflektiert. Der Prüfungstermin wird vom Fahrlehrer gemeinsam mit dem Schüler vereinbart. Der Fahrlehrer behält sich das Recht vor, den Prüfungstermin zu verschieben. Die Vereinbarungen von eigenen Prüfungsterminen beim Strassenverkehrsamt dürfen nur nach Absprache mit dem Fahrlehrer getätigt werden. Die Anweisungen für private Lern- oder Übungsfahrten müssen eingehalten werden!
Programm- und / oder Preisänderungen
Programm- und / oder Preisänderungen sowie Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
VKU
Übrigens: VKU (Verkehrskundeunterricht) nicht vergessen! Am besten gleich anmelden unter fabifa.ch/angebot.
Der VKU muss besucht werden, um sich überhaupt an die Fahrprüfung anmelden zu können.
Einverständniserklärung
Mit dem Visum zu Beginn der ersten Lektion bestätigt der Fahrschüler die Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und vollumfänglich einverstanden zu sein.
Der Fahrlehrer bestätigt, die Geschäftsbedingungen mit dem Fahrschüler besprochen zu haben und alle aufgetretenen Fragen beantwortet zu haben. Auf Wunsch des Fahrschülers erhält er ein Exemplar in Papierform oder elektronisch.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Verkehrskundekurse
Vereinbarung zwischen der Fahrschuel Fabian und Kursteilnehmer/in
Diese Vereinbarung wird mit der Onlineanmeldung als gelesen und einverstanden erklärt!
Geltungsbereich
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, Post oder online) in Kraft und endet automatisch mit Ende des Kurses.
Kursdauer
Der VKU dauert acht Stunden, aufgeteilt auf zwei Tage.
Kurskosten
Die Kurskosten sind spätestens am ersten Kursabend zu bezahlen (Bar oder TWINT). Die Kursbestätigung und die Unterlagen sind inbegriffen.
Nichterscheinen / Abmeldung
Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Abmeldung (weniger als 48h vor Kursbeginn), wird der Kurs vollumfänglich in Rechnung gestellt. Liegt der Fahrschule vor Kursbeginn ein ärztliches Zeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule, von der Verrechnung abzusehen, bzw. nur einen Teilbetrag zu verrechnen.
Ausschluss
Bei Störung des Unterrichts, Belästigung, Ehrverletzung, vorsätzlicher Sachbeschädigung, etc. behält sich der Kursleiter das Recht vor, Kursteilnehmer vom Unterricht auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht zurückerstattet.
Durchführung
Bei weniger als vier Teilnehmern wird der VKU nicht durchgeführt.
Fahrschuel Fabian Hofmann · Bodenholzstrasse 10 · 8340 Hadlikon · 077 513 12 89 · info@fabifa.ch · www.fabifa.ch
Bankangaben: PostFinance CH12 0900 0000 1561 9815 7
Hinwil, 02. Januar 2023